Vor kurzem hat der Gesetzgeber das  Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG 2) verabschiedet. Ziel ist die stärkere Verbreitung der bAV insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die meisten Anpassungen wurden zum Jahresbeginn aktiv.

Einige wichtige Änderungen haben wir im Folgenden zusammengefasst:

  • Neues „betriebsbezogenes Optionsmodell“ erlaubt automatische Entgeltumwandlung (mit Widerspruchsrecht). Dies war vorher nur im Rahmen von Tarifverträgen möglich.
  • Großzügigere Abfindungsmöglichkeiten sollen Bürokratie abbauen.
  • Geringverdiener-Förderung: deutliche Steigerung der Fördergrenzen und Dynamisierung der Bemessungsgrenzen (erst ab 2027)
  • Ausweitung der Fortführung einer Direktversicherung zu ursprünglichen Bedingungen nach entgeltfreien zeiten (vorher nur Elternzeit).

Auch das mit dem BRSG eingeführte Sozialpartnermodell erfährt einige Anpassungen:

  • Öffnung für nicht tarifgebundene Unternehmen
  • Klarstellungen zu Portabilität und Haftungsfragen
  • Neues Evaluierungskonzept zu Wirksamkeit der neuen Maßnahmen

Wie seht Ihr die Auswirkungen dieser Reform auf die betriebliche Altersvorsorge? Folgt uns, um auf dem Laufenden zu bleiben und diskutiert mit!