Downloads / Fachinformationen

Hier finden Sie unsere Fachinformationen und Flyer zum Download:

Machine Learning in der Lebensversicherungsbranche

Der Versicherungsmarkt erlebt eine Transformation durch die Integration von Machine Learning.

In der Lebensversicherungsbranche findet man allerdings nur selten konkrete Anwendungen von Machine Learning.

Welche wenigen Beispiele es in diesem Bereich gibt, welche Chancen sich durch den Einsatz von Machine Learning für Lebensversicherer ergeben und welche Herausforderungen und Anforderungen man dabei überwinden muss, lest Ihr in unserem Artikel.

HBA-Solution Testoptimierung – effizient und qualitätsorientiert testen

Testen ist häufig das „Stiefkind“ in IT-Projekten. Am Ende der „Nahrungskette“ bleibt oft nur noch wenig Zeit und Budget für die Qualitätsprüfung einer Software. Weil Versicherungsprodukte für Verbraucher oft existentielle Bedeutung haben, stellt die BaFin mit der VAIT hohe Anforderungen an den Test bei Versicherungsunternehmen.

Haben Sie alles im Griff?…

Lesen Sie mehr dazu in unserer Fachinformation.

Leistungsangebot „Aktuarieller Referenzrechner“

Sie suchen einen Referenzrechner für den aktuariellen Test innerhalb einer Bestandsmigration?

Sie überlegen, wie Sie den Rechenkerntest langfristig effizienter aufstellen können?

Haben Sie dabei schon daran gedacht, einen solchen Referenzrechner auch für weitere Einsatzgebiete in Ihrem Haus zu nutzen, vorhandene „Excel-Insellösungen“ abzulösen und Synergien zu schaffen?

Wir haben in diesen Gebieten langjährige praxiserprobte Projekterfahrung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Konzeption und dem Aufbau eines Referenzrechners, der alle relevanten Einsatzgebiete abdeckt: unsere HBA-Solution Aktuarieller Referenzrechner ist die Lösung!

Aktuarieller Referenzrechner

Leistungsangebot „Bestandsmigrationen“

Bestandsmigrationen stellen Unternehmen des Versicherungs- und Vorsorgesektors immer wieder vor große Herausforderungen. So können z.B. die Ablösung von Altsystemen, die Fusion von Versicherungsunternehmen, geänderte Geschäftsprozesse in der Bestandsverwaltung, Produktvereinfachungen, eine neue Generation von Versicherungsprodukten oder Run-Off-Szenarien der Grund für eine Migration sein. Migrationsprojekte sind aber auch die Folge strategischer und wirtschaftlicher Entscheidungen die als Zielsetzung eine Kosten- und Risikoreduktion sowie die Verbesserung der Marktposition verfolgen. In kürzester Zeit müssen dann bestehende und meist unterschiedliche Systemwelten abgelöst und in eine neue IT-Systemlandschaft integriert werden.
Migrationsprojekte sind regelmäßig durch hohe Aufwände und große Komplexität gekennzeichnet. Wir wissen, mit diesen Herausforderungen umzugehen und haben in vielen Projekten entscheidende Aspekte eingebracht und umgesetzt.

Bestandsmigrationen 

Leistungsangebot „Pensionskassen“

Steigende Kundenservice und regulatorische Anforderungen. Stetig sinkende Zinsen. Immer kürzere IT-Releasezyklen. Immer komplexere Kundenwünsche. Wachsende Tarifvielfalt im Bestand. Legacy- und Bestands-System vor dem Wartungsende. Dies sind nur einige beobachtbare Marktentwicklungen, die dazu führen, dass es angeraten ist, sich strategisch mit der Zukunft seiner IT-Landschaft zu befassen.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und herausragenden Fachkompetenz bei der Erstellung eines solchen strategischen Zielbildes – Hersteller unabhängig und individuell für Ihre Pensionskasse. 

Unser Leistungsangebot

Leistungsangebot „Steuer besser Steuern“

 Altersvorsorgeanbieter bewegen sich in einem regulatorischen Umfeld. Regelmäßig ändern sich Anforderungen mit Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb.

Gesetzesänderungen, Schreiben von Ministerien, Gerichtsurteile und weitere Ausführungsbestimmungen machen Anpassungen und Weiterentwicklungen der IT-Systeme und Arbeitsabläufe notwendig.

Wir unterstützen Sie dabei!

Steuer besser Steuern

Digitale Rentenübersicht

Der politische Wille ist eindeutig: die Digitale Rentenübersicht soll und wird den BürgerInnen eine Plattform bieten, um ihre Rentenansprüche über alle Anbieter hinweg jederzeit im Blick zu behalten.

Insbesondere für Lebensversicherer ergeben sich daraus Risiken, aber auch Chancen. Einerseits entstehen zusätzlichen Kosten und Projektdruck, andererseits kann die Digitale Rentenübersicht – richtig in die Unternehmensprozesse eingebunden – eine effiziente Basis für vertriebliche Aktivitäten sein.

Bis zur verpflichtenden Anbindung an das zentrale Portal bleibt noch etwas Zeit. Aus der Erfahrung mit solchen Pflichtprojekten empfehlen wir aber, sich bereits jetzt schon grundsätzliche Gedanken über die Umsetzung und eigene Positionierung zu machen. Vorbereitende Maßnahmen können nämlich heute schon eingeleitet werden …

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

 

DIGITALE RENTENÜBERSICHT – CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN

Der politische Wille ist eindeutig: Die Digitale Rentenübersicht soll und wird den BürgerInnen eine Plattform bieten, um ihre Rentenansprüche über alle Anbieter hinweg jederzeit im Blick zu behalten.

Insbesondere für Lebensversicherer ergeben sich daraus Risiken, aber auch Chancen. Einerseits entstehen zusätzliche Kosten und Projektdruck, andererseits kann die Digitale Rentenübersicht – richtig in die Unternehmensprozesse eingebunden – eine effiziente Basis für vertriebliche Aktivitäten sein.

Bis zur verpflichtenden Anbindung an das zentrale Portal bleibt noch etwas Zeit. Aus der Erfahrung mit solchen Pflichtprojekten empfehlen wir aber, sich bereits jetzt schon grundsätzliche Gedanken über die Umsetzung und eigene Positionierung zu machen. Vorbereitende Maßnahmen können nämlich heute schon eingeleitet werden …

Der Kontext in Kürze

Das lang erwartete Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht (RentÜG) wurde am 17. Februar 2021 verkündet.

Dieses Gesetz sieht vor, dass eine Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) eingerichtet wird. BürgerInnen werden dort anbieterübergreifend Informationen über ihre persönlichen Altersvorsorgeansprüche in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge einholen können.

Ziel des Gesetzgebers ist es, die Kenntnis der BürgerInnen über den Stand ihrer eigenen Altersvorsorge zu verbessern, insbesondere auch um vorhandene Versorgungslücken zu identifizieren.

Mit dem RentÜG werden die Vorsorgeeinrichtungen (Anbieter gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge) verpflichtet, an die Zentrale Stelle wertmäßige Informationen zu bestehenden Altersvorsorgeansprüchen und die jeweils aktuellste Standmitteilung bereitzustellen, wenn einE BürgerIn eine Anfrage über die zentrale Plattform stellt.

In einer ersten Phase ist die Anbindung noch freiwillig. Diese Einführungsphase beginnt 21 Monate nach Inkrafttreten, also im November 2022, und dauert 12 Monate.
Nach einem Stichtag, der noch per Verordnung festgelegt wird, müssen dann all diejenigen Anbieter teilnehmen, die verpflichtet sind, ihre Kunden jährlich über den Stand der Altersvorsorge zu informieren.

Anbieter, die zur Teilnahme nicht verpflichtet sind, können sich freiwillig an die Digitale Rentenübersicht anbinden. Langfristig strebt der Gesetzgeber allerdings die Anbindung aller Vorsorgeeinrichtungen an.

Während die genaue Ausgestaltung der Schnittstellen zum zentralen Portal noch in Arbeit ist, sind insbesondere Lebensversicherer gut beraten, grundsätzliche Vorüberlegungen zeitnah anzugehen. Einerseits muss diskutiert und entschieden werden, wie hausintern mit der Digitalen Rentenübersicht umgegangen werden soll. Andererseits muss das Projekt ins Projektportfolio aufgenommen und (zumindest grob) aufgeplant werden. Beides benötigt Zeit. Daher ist es sinnvoll, diese Fragen frühzeitig aufzugreifen.

Die Positionierung

Drei Entscheidungen prägen die Positionierung eines Anbieters:

  • Umsetzung der Mindestanforderungen oder proaktive Gestaltung auch zur vertrieblichen Nutzung?

Anbieter, die die Einführung der Digitalen Rentenübersicht als Anlass zur aktiven Kundenansprache nutzen wollen, müssen neben der technischen und fachlichen Umsetzung auch vertriebliche Aspekte in ihrem Einführungsprojekt berücksichtigen. Der Gesetzgeber sieht in der Gesetzesbegründung ausdrücklich vor, dass die Digitale Rentenübersicht als Basis für eine unabhängige Altersvorsorgeberatung genutzt werden kann.

  • Teilnahme an der Pilotphase oder Start erst zum obligatorischen Termin?

Vorsorgeeinrichtungen, die bereits an der Pilotphase teilnehmen, haben die Gelegenheit, aktiv den Reifeprozess des Verfahrens zu beeinflussen. Sie können darauf einwirken, dass die erforderlichen Prozesse aufwandsarm gestaltet werden und Zweifelsfragen rechtzeitig und eindeutig geklärt werden. Eine frühe Teilnahme eröffnet Versicherern die Chance, die anlassbezogene Kundenberatung mit Kunden und Außendienst zu testen.

  • Einbindung von Standardsoftware oder Eigenentwicklung?

Weitreichend ist die Grundsatzentscheidung, ob die notwendige IT-Infrastruktur selbst aufgebaut oder Standardsoftware eingesetzt werden soll.

Im Falle des Einsatzes von Standardsoftware muss im Rahmen einer Vorstudie geklärt werden, ob die Datenversorgung – insbesondere im Hinblick auf die geforderten Standmitteilungen – aus den betroffenen Verwaltungs- und Randsystemen gewährleistet ist und ob es Sonderbestände gibt, die spezielles Augenmerk benötigen.

Eine Eigenentwicklung muss hingegen wie üblich frühzeitig projektiert werden und darf dem Zielbild der IT-Infrastruktur nicht entgegenstehen.

Vorbereitende Maßnahmen

Um die Umsetzung der Digitalen Rentenübersicht effizient planen zu können, empfiehlt es sich, vorab Transparenz über die Datenhaltung und die eigenen Strukturen herzustellen. Nur so ist eine stabile Projektinitiierung möglich.

Klassifizierung der Bestände

Da nicht davon auszugehen ist, dass von Beginn an klar ist, für welche Verträge eine Meldepflicht besteht, sind in einem ersten Schritt die Bestände zu klassifizieren. Hierbei geht es darum, zu identifizieren, welche Verträge grundsätzlich meldepflichtig sind oder nicht, bzw. bei welchen Verträgen noch nicht abschließend beurteilt werden kann, ob eine Meldepflicht besteht.

Zu den Verträgen, bei denen eine Meldepflicht noch nicht abschließend beurteilt werden kann, könnten z.B. Zeitrenten oder Altersrenten im Leistungsbezug gehören, auch wenn die Gesetzesbegründung nahelegt, dass lediglich Anwartschaften einzubeziehen sind. Tatsächlich ist die Kategorisierung hausspezifisch vorzunehmen und die Klärung der noch nicht abschließend beurteilbaren Verträge anzustoßen.

Ermittlung der Auskunftsberechtigten

Auf Basis der relevanten Verträge sind die Personen zu identifizieren, für die eine Auskunft zum jeweiligen Vertrag erfolgen darf. Auch wenn noch Klarstellungen hinsichtlich der Auskunftsberechtigten erfolgen müssen, können die jeweiligen Personen über Arbeitshypothesen ermittelt werden bzw. auch die Konstellationen, bei denen noch Klärungsbedarf besteht. Hierbei wird es beispielsweise um Fragestellungen gehen, wie mit Bezugsrechten (widerruflich/unwiderruflich; geteilte Bezugsrechte), Abtretungen und weiteren Drittrechten umzugehen ist. Gemäß Gesetzesbegründung sind bei bAV-Verträgen lediglich gesetzlich und vertraglich unverfallbare Anwartschaften zu berücksichtigen.

Einholung SteuerID

Das Vorliegen der SteuerID ist unmittelbare Voraussetzung für die Auskunft über die Digitale Rentenübersicht. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass bei betroffenen Verträgen die SteuerID – sofern diese nicht ohnehin schon vorliegt – vorzeitig vor einem Leistungsbeginn eingeholt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die notwendigen Daten des Auskunftsberechtigten vorliegen. Für die ermittelten Personen wäre zu prüfen, ob die erforderlichen Daten für das maschinelle Anfrageverfahren (MAV) digital vorliegen. Falls ja, können automatisierte Anfragen ab Mitte 2022 eingeplant und durchgeführt werden.

Falls entsprechende Daten der Auskunftsberechtigten nicht vorliegen, muss ein Prozess verankert werden, um diese einzuholen. Zusätzlich ist sicher zu stellen, dass bei zukünftigen Änderungen von relevanten Vertragsrollen (z.B. das Bezugsrecht im Erlebensfall) unmittelbar auch die SteuerID abgefragt wird.

Relevante Daten

Die in der Digitalen Rentenübersicht auszuweisenden Leistungen müssen mit den Daten in der zuletzt versendeten Standmitteilung übereinstimmen.

Im Einzelnen ist zu prüfen, wie diese Daten gehalten bzw. erzeugt werden. Sofern die Daten aus den Standmitteilungen bislang nicht gespeichert wurden, ist systemarchitektonisch zu entscheiden, ob sie für zukünftige Anfragen persistiert werden sollen/können.

Sollten Ansprüche aus einem Vertrag einem Auskunftsberechtigten nicht vollständig zuordenbar sein, sind die Daten entsprechend der Berechtigung auf die jeweiligen Auskunftsberechtigten aufgeteilt zur Verfügung zu stellen.

Neben den Daten aus der letzten Standmitteilung ist auch die Standmitteilung selbst bei einer Anfrage zu liefern. Welche Werte und Dokumente insgesamt in die Digitale Rentenübersicht einzubinden sind, ist noch per Verordnung zu regeln. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass zumindest die Standmitteilung gemäß §155 VVG und die jährliche Informationspflicht nach §7a AltZertG einzubeziehen sind.

Im Vorfeld kann daher schon geprüft werden, inwieweit diese Pflichtinformationen regelmäßig erstellt werden und ob die Dokumente technisch abgreifbar sind. Unter Umständen sind entsprechende Anpassungen der Bestandsführung einzuplanen.

 

Fazit

Das Thema Digitale Rentenübersicht ist nicht trivial und wird insbesondere die Lebensversicherer in den nächsten Jahren beschäftigen.

Für einen Anbieter von Altersvorsorge ist es ratsam, dem Thema heute schon entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen mit der Zielsetzung einer klaren strategischen Positionierung und stabilen Projektplanung:

Auch wenn die genaue Ausgestaltung noch nicht feststeht, müssen bereits jetzt erste Richtungsentscheidungen getroffen werden;
auch wenn Standardsoftware genutzt werden soll, erfordert die Datenbereitstellung Analyse- und Umsetzungsaufwand;
insbesondere im Fall disjunkter Bestände (verschiedene Quellsysteme) ist eine sorgfältige Daten- und Prozessanalyse unerlässlich.
Vorbereitende Tätigkeiten können bereits heute schon wirtschaftlich und organisatorisch geplant und aufgesetzt werden.

Die Digitale Rentenübersicht dient nicht zuletzt zur Aufdeckung von Versorgungslücken – dies ist ein vorzüglicher Anker für vertriebliche Ansätze.